Anlage 2

 

Vereinbarung zwischen der Europa-Union Deutschland Landesverband Hessen e.V. und den Jungen Europäischen Föderalisten Landesverband Hessen e.V.

 

Die Landesvorstände der Europa-Union und der Jungen Europäischen Föderalisten in Hessen stimmen der vorgeschlagenen Vereinbarung zur Zusammenarbeit beider Organisationen wie folgt zu:

 

1. Europa-Union und Junge Europäische Föderalisten verpflichten sich zu einer engen Zusammenarbeit in Hessen auf Landes-, Orts- und Kreisebene, um die gemeinsamen Ziele einer Europäischen Föderation kooperativ anzugehen.

 

2. Zu diesem Zweck wird eine Doppelmitgliedschaft beider Organisationen vereinbart, das heißt: alle neuen Mitglieder der Europa-Union in Hessen sind bis zum vollendeten 34. Lebensjahr automatisch auch Mitglieder der Jungen Europäischen Föderalisten Landesverband Hessen e.V., alle neuen Mitglieder der Jungen Europäischen Föderalisten in Hessen sind umgekehrt automatisch auch Mitglied der Europa-Union Deutschland Landesverband Hessen e.V. Den bisherigen Mitgliedern beider Organisationen im entsprechenden Lebensalter wird nahegelegt, der Mitgliedschaft in der jeweils anderen Organisation zuzustimmen. Die in beiden Landessatzungen festgelegte gegenseitige Vertretung soll entsprechend auch auf Orts- und Kreisebene übernommen werden, soweit jeweilige Untergliederungen be- oder entstehen.

 

3. Der Mitgliedsbeitrag für die Mitglieder der Jungen Europäischen Föderalisten beträgt € 30,- p. a. und entspricht dem ermäßigten Beitragssatz der Europa-Union Deutschland (50%). Hiervon erhalten die Jungen Europäischen Föderalisten und Europa-Union jeweils € 15 ‚-. Der Anteil Europa-Union verteilt sich entsprechend der Beitragsregelung für den ermäßigten Beitrag mit € 12,50 für den Hauptverband und € 2,50 für den jeweiligen Kreisverband. Das Beitragseinzugsverfahren wird unter den jeweiligen Kreisverbänden direkt geregelt beziehungsweise mit dem Landesverband der Jungen Europäischen Föderalisten dort, wo kein Kreisverband der JEF besteht. Alternativ: der Beitrag wird durch den jeweiligen Kreisverband der Europa-Union eingezogen, die Weitergabe der Anteile wird mit den Jungen Europäischen Föderalisten abgestimmt.

 

4. Mitgliedern der Jungen Europäischen Föderalisten über 25 Jahren soll nahegelegt werden, den vollen Beitragssatz von € 60,- zu zahlen, wenn sie im Berufsleben stehen. Hiervon erhalten die Jungen Europäischen Föderalisten € 21,-die Beitragsanteile der Europa-Union verteilen sich mit € 25,- für den Hauptverband, € 8,- für den jeweiligen Kreisverband und € 6,- für den Landesverband.

 

5. Den Kreisverbänden der Europa-Union wird darüber hinaus eine angemessene finanzielle Unterstützung der jeweiligen Kreisverbände der Jungen Europäischen Föderalisten beziehungsweise eine Finanzierung gemeinsamer Aktivitäten nahegelegt. Der Landesverband der Europa-Union bzw. die Europäische Akademie Hessen in seinem Auftrag beteiligt die Jungen Europäischen Föderalisten wie bisher angemessen an Seminarprojekten, soweit Mittel dafür zur Verfügung stehen und an Projekten im Austauschreferat mit Mitteln des DFJW, Gemeinsame Aktivitäten auf Landesebene werden jeweils von Fall zu Fall vereinbart, ebenso eventuelle organisatorische Hilfe.

 

6. Mindestens einmal im Kalenderjahr soll eine gemeinsame Sitzung der Landesvorstände der Jungen Europäischen Föderalisten und der Europa-Union stattfinden.

 

7. Sobald ein Abkommen auf Bundesebene zwischen Europa-Union Deutschland und Jungen Europäischen Föderalisten besteht, muss die vorstehende Vereinbarung überprüft und gegebenenfalls mit diesem Bundesabkommen in Übereinstimmung gebracht werden.

 

8. Die vorstehende Vereinbarung bedarf der Zustimmung der nächstfolgenden Landesversammlung der Europa-Union Hessen e.V.

 

(Beschlossen durch die Landesversammlung in Bad Hersfeld am 11. Mai 1990)